Mo - Fr
10.00 Uhr - 16.00 Uhr
(und nach Vereinbarung)
Der Führerschein muß beim zuständigen Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) oder Landrats- bzw. Bürgeramt beantragt werden.
Die Bearbeitungsdauer des Antrages beträgt ca. 4 - 6 Wochen.
ein biometrisches Paßbild
einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre!)
eine Teilnahmebescheinigung über einen Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen