Kraftwagen bis max. 3,5 t und max. 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz), auch mit Anhänger bis 750 kg sowie Zugkombinationen bis 3,5 t, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs ist.
Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre
Jeder Fahrschüler hat die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an theoretischen
Unterrichtsstunden in der Fahrschule zu besuchen.
Nach dem er alle vorgeschriebenen Themen besucht hat,
bekommt der Fahrschüler eine Ausbildungsbescheinigung von der Fahrschule.
Erst dann kann der Fahrschüler beim TÜV oder DEKRA die Theorieprüfung ablegen.
Theoretischer Unterricht - Klasse B
|
Grundstoff-Unterricht
(Doppelstd. a' 90 Minuten) |
Klassenspezifischer-
Unterricht
(Doppelstd. a' 90 Minuten) |
Ohne Vorbesitz
einer Klasse |
12 |
2 |
Mit Vorbesitz
einer Klasse |
6 |
2 |
Die praktische Fahrausbildung kann parallel mit der theoretischen Ausbildung absolviert werden.
Die Anzahl der benötigten Fahrstunden ist unter anderem abhängig von von der Begabung,
Vorerfahrung und Mitarbeit des Fahrschülers.
Praktischer Unterricht - Klasse B
Ausbildungsfahrten |
Ohne Vorbesitz einer Klasse |
Überlandfahrt |
5 Std. a' 45 Min. |
Autobahnfahrt |
4 Std. a' 45 Min. |
Nachtfahrt |
3 Std. a' 45 Min. |
Kombination aus Fahrzeugen der Klasse B und Anhänger über 750 kg zul. Gesamtgewicht
Mindestalter: 18 Jahre.
Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B
Praktische Ausbildung - Klasse BE (Pkw - Anhänger)
Ausbildungsfahrten |
Pkw mit Anhänger |
Überlandfahrt |
3 Std. a' 45 Min. |
Autobahnfahrt |
1 Std. a' 45 Min. |
Nachtfahrt |
1 Std. a' 45 Min |
Fahrzeugkombinationen aus einem Kradftfahrzeug der Klasse B mit Anhänger
über 750 kg und max. 4250 kg
Mindestalter: 18, 17 Jahre im begleiteten Fahren
Bemerkungen: Erwerb durch Fahrerschulung ( keine Prüfung )
Kraftwagen bis max. 3,5 t und max. 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz), auch mit Anhänger bis 750 kg sowie Zugkombinationen bis 3,5 t, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs ist.
Wer die Fahrprüfung auf einem Fahrzeug mit automatischem Getriebe ablegt, erwirbt die Fahrerlaubnis nur eingeschränkt. Die Fahrerlaubnis ist beschränkt auf das Führen von Fahrzeugen mit automatischer Kraftübertragung. Schaltfahrzeuge dürfen nicht gefahren werden.
Praktischer Unterricht - Klasse B - Automatik
Ausbildungsfahrten |
Ohne Vorbesitz einer Klasse |
Überlandfahrt |
5 Std. a' 45 Min. |
Autobahnfahrt |
4 Std. a' 45 Min. |
Nachtfahrt |
3 Std. a' 45 Min. |
Die Führerschein-Ausbildung für die Klassen B und BE kann mit 16 ½ Jahren beginnen.
Hierfür ist die schriftliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters notwendig.
3 Monate vor dem 17. Geburtstag kann die theoretische Prüfung abgelegt werden,
1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung.
Am 17. Geburtstag erhält man die Prüfungsbescheinigung.
Sie ist nur in Deutschland gültig.
In der Prüfbescheinigung sind auch die Begleitpersonen eingetragen.
Diese müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen und dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal 3 Punkte in Flensburg haben.
Während der Fahrt darf die Begleitperson nicht unter Drogen und Alkoholeinfluss (über 0,5 Promille) stehen.
Wer ohne Begleitperson fährt verliert die Fahrerlaubnis, muss ein Bußgeld zahlen, erhält in Flensburg vier Punkte und muss ein Aufbauseminar besuchen.
Die Klassen M, L und S sind in der Klasse B eingeschlossen und können ohne Begleitperson gefahren werden.
Die Prüfbescheinigung ist nur bis 3 Monate nach dem 18. Geburtstag gültig, daher rechtzeitig den EU-Kartenführerschein beantragen!
(Ausbildung siehe Klasse B oder BE)